Kommunales Kernmelderegister online
Sachsen. Mit dem heutigen Tag ist das Kommunale Kernmelderegister (KKM) für private Nutzer online. Innerhalb der Behördenauskunft erfolgte bereits zu Jahresbeginn die Freischaltung. Das Projekt der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) wurde vom Sächsischen Staatsministerium des Innern eng begleitet und mitfinanziert. Neben den Polizeidienststellen werden aus dem Kreis sächsischer Behörden insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden diesen Dienst nutzen.
Jede Auskunft kostet fünf Euro
Der Betrieb des KKM stelle, so das sächsische Innenministerium in einer Verlautbarung, höchste Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. So könne der Sächsische Datenschutzbeauftragte jederzeit die Abrufprotokolle des KKM einsehen und überprüfen.
Jede einzelne Auskunft ist gebührenpflichtig und kostet 5 Euro. Voraussetzung für die Erteilung einer Einfachen Melderegisterauskunft für private Nutzer ist, neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere Merkmale zu einer gesuchten Person zu kennen und zu benennen. In Frage kommen: Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht oder eine bisherige Anschrift.
Nur wenn sich anhand dieser Kriterien eine gesuchte Person eindeutig identifizieren lässt, erhält der Anfrager als Ergebnis der kostenpflichtigen Auskunft deren aktuelle Anschrift. Diese Einschränkungen verhindern sowohl, dass sich kommerzielle Adresshändler rechtswidrig Adressdatenbestände aufbauen, als auch dass bspw. Parteien das KKM zu Wahlwerbezwecken nutzen.
Widerspruch möglich
Rechtlich gesichert ist auch, dass jeder Bürger gegen die Bekanntgabe seiner Meldedaten per Online-Auskunft bei seiner Meldebehörde Widerspruch einlegen kann. In diesem Fall wird ein etwaiges Auskunftsersuchen nicht über das Online-System des KKM, sondern wie bisher von der zuständigen Meldebehörde manuell bearbeitet.
Mehr:
http://www.sakd.de
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- Quelle: /red
- Geändert am: 02.02.2009 - 23:19 Uhr
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