Bundesgeld für Kitaausbau - Entlastung der Kommunen

Berlin, 14. November 2014. Der federführende Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat vorgestern dem Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung zugestimmt. Für den Kitaausbau in Sachsen stehen dadurch ab 2016 mehr als 28 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Kommunen sollen jährlich um eine Milliarde Euro entlastet werden

Thomas Jurk, Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Sachsen und Mitglied im Haushaltsausschuss, erklärt dazu: "Mit seinem Beschluss macht der Haushaltsausschuss den Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr ab 2015 frei. Außerdem sollen die Länder und Gemeinden ab 2016 für den Ausbau von Kinderkrippen und Kitas 550 Mio. Euro erhalten. Die Kommunen in Deutschland werden so weiter finanziell entlastet und können zusätzliche wachstumsfördernde Investitionen tätigen.

Umgesetzt wird dies durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die den Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro sichert. Außerdem wird der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5 SGB II in den Jahren 2015 bis 2017 erhöht, was zu einer jährlichen Entlastung von 500 Millionen Euro führt.

Um Länder und Gemeinden bei der Finanzierung des Kitaausbaus zu entlasten, stockt der Bund von 2016 bis 2018 zudem das bestehende Sondervermögen 'Kinderbetreuungsausbau' um 550 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro auf. Allein Sachsen stehen dadurch mehr als 28 Mio. Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung. Der Bund wird sich auch an den Betriebskosten der Kinderbetreuung stärker beteiligen. Dazu sollen 2017 und 2018 jeweils 100 Millionen Euro über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung den Ländern zu Gute kommen."

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 14.11.2014 - 08:05 Uhr
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